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08. Dezember 2021
KAV-InfoSozialversicherungs-Rechengrößen ab 1. Januar 2022
Sozialversicherungs-Rechengrößen ab 1. Januar 2022
Am 6. Dezember 2021 wurde die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, aus der sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung im Jahr 2022, die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Bezugsgrößen nach § 18 SGB IV ergeben.
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22. September 2021
KAV-InfoVoraussichtliche Sozialversicherungs-Rechengrößen ab 1. Januar 2022
Voraussichtliche Sozialversicherungs-Rechengrößen ab 1. Januar 2022
Aus dem Entwurf einer Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 ergeben sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung im Jahr 2022, die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Bezugsgrößen nach § 18 SGB IV. Die Werte sind noch nicht verbindlich.
Hinweis: Diese Info wurde mit KAV-Info A-49-7-2021 vom 08.12.2021 aktualisiert.
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21. September 2020
KAV-InfoVoraussichtliche Sozialversicherungs-Rechengrößen ab 1. Januar 2021
Voraussichtliche Sozialversicherungs-Rechengrößen ab 1. Januar 2021
Aus dem Entwurf einer Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 ergeben sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung im Jahr 2021, die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Bezugsgrößen nach § 18 SGB IV. Die Werte sind noch nicht verbindlich.
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23. Januar 2020
KAV-InfoFreibetrag in der GKV zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) ist in Kraft getreten
Mit dem Gesetz wurde für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ein monatlicher Freibetrag eingeführt. Dieser ist gleichermaßen auf monatliche Zahlungen und bei der Verbeitragung von einmaligen Kapitalauszahlungen anzuwenden.
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14. Januar 2020
KAV-InfoArbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der GKV wirkt sich auf den Arbeitgeberzuschuss für die PKV aus
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV steigt ab Januar 2020 auf 1,1 Prozent. Der Wert für den Arbeitgeberzuschuss für private Krankenversicherungen ist entsprechend zu korrigieren.
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