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23. Januar 2024 Kielfreie Plätze19
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen
unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH
Dieses Seminar ist ausgebucht. Es gibt jedoch bereits einen neuen Termin am 13.02.2024.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
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05. Oktober 2023 Kielfreie Plätze19
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen
Unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
Dieses Seminar ist leider ausgebucht. Es gibt jedoch bereits einen neuen Termin am 23.01.2024.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
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21. September 2023 Kielfreie Plätze20
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen
Unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
Achtung: Sie buchen den Termin am 21.09.2023 von 09.30-15.30 Uhr. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage einen inhaltsgleichen Termin am 05.10.2023 von 09.30-15.30 Uhr an.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
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17. August 2022
KAV-InfoFehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung
Urteil des BAG vom 27.04.2022 - 4 AZR 463/21 -
Die Darlegungs- und Beweislast für eine höhere Eingruppierung obliegt in einem Prozess grundsätzlich den Beschäftigten. Im Fall einer sog. korrigierenden Rückgruppierung, d. h. bei einer beabsichtigten Zuordnung zu einer niedrigeren als der bisher als zutreffend angenommenen Vergütungsgruppe, hat dagegen der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung darzulegen und zu beweisen. Diese Grundsätze gelten auch, wenn durch die Änderung der Bewertung der Tätigkeit durch den Arbeitgeber einem (ggf. erst später möglichen) Höhergruppierungsantrag nach § 29b TVÜ-VKA die Grundlage entzogen wird. Dies hat das BAG mit Urteil vom 27.04.2022 - 4 AZR 463/21 - entschieden.
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14. Dezember 2017
KAV-InfoStufenlaufzeit
Das BAG hat mit Urteil vom 01.06.2017, 6 AZR 741/15, entschieden, dass nach einer Herabgruppierung die Stufenlaufzeit neu beginnt.
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