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28. Januar 2025 Kielfreie Plätze20
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen (mit Hinweisen zum Winterdienst)
unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH
Es gibt zu diesem Thema einen inhaltsgleichen weiteren Termin am 04.03.2025.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum Winterdienst
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25. April 2024
KAV-InfoEingruppierung eines Service Agent
BAG, Urteil vom 13.12.2023 - 4 AZR 317/22 -
Für eine „eingehende fachliche Einarbeitung“, wie sie das Tarifmerkmal der Entgeltgruppe 3 TVöD-V für eine Heraushebung aus der Entgeltgruppe 2 TVöD-V voraussetzt, ist in der Regel ein Zeitraum von sechs Wochen erforderlich. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13. Dezember 2023 - 4 AZR 317/22 - entschieden.
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08. Oktober 2024freie Plätze17
SeminarOnlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot - mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023
mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023
In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH und mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023 - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.
Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.
Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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14. März 2024freie Plätze25
SeminarOnlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot - mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023
mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023
In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH und mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023 - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.
Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.
Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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20. Februar 2024freie Plätze26
SeminarOnlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot - mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023
mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023
Es gibt zu diesem Thema einen weiteren inhaltsgleichen Termin am 14.03.2024.
In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH und mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023 - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.
Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.
Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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02. Mai 2017
KAV-InfoEntgeltordnung
Die Entgeltordnung enthält spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege und Leitungskräfte in der Pflege. Mehr…
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21. November 2017
KAV-InfoEntgeltordnung
Hier werden Hinweise zu den neuen Tätigkeitsmerkmalen gegeben.
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22. November 2017
KAV-InfoEntgeltordnung
Hier werden Hinweise zu den neuen Tätigkeitsmerkmalen gegeben. Zusatz in a-23-2017 beachten.
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29. November 2017
KAV-InfoEntgeltordnung
Hier werden Hinweise zu den neuen Tätigkeitsmerkmalen für Schulhausmeister gegeben.
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12. Dezember 2017
KAV-InfoEntgeltordnung
Hier werden Hinweise zu den neuen Tätigkeitsmerkalen in Bäderbetrieben gegeben.
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