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Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 19 Dokument(e) gefunden.
  • 28. September 2020

    KAV-Info

    Arbeitskampfrichtlinien der VKA

    Die Arbeitskampfrichtlinien der VKA sind aktualisiert worden. Anlass für die Überarbeitung war die Weiterentwicklung der Rechtsprechung in Teilbereichen des Arbeitskampfrechts seit dem Jahr 2015. Geändert oder ergänzt worden sind insbesondere die Ausführungen zu folgenden Stichworten: Arbeitswillige, Beamte, Friedenspflicht, Maßregelungsverbot, Notdienst, Personalrat/Betriebsrat, Sanktionen, Streik, Streikausschreitung.
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  • 06. Oktober 2016

    KAV-Info

    Schadensersatzpflicht der Gewerkschaften bei rechtswidrigem Streik

    Die Gewerkschaft der Fluglotsen hatte zum Streik aufgerufen. Der Streikaufruf bezog sich dabei auch auf Forderungen hinsichtlich derer Friedenspflicht bestand. Der Einwand, man hätte auch ohne Einbeziehung dieser Forderungen gestreikt, hat das BAG als umbeachtlich zurückgewiesen. Es wäre dann ein "anderer Streik" gewesen.
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  • 05. Februar 2015

    KAV-Info

    Arbeitskampfrichtlinien der VKA – Broschüre

    Als gesonderte Anlage übersenden wir ein Exemplar einer Broschüre mit der Neufassung der Arbeitskampfrichtlinien der VKA vom 21. November 2014.

    Die Arbeitskampfrichtlinien stehen auch auf unserer Homepage www.kavsh.de unter der Rubrik "Materialien/Arbeitskampf" im Word-Format und im PDF-Format...
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  • 16. Dezember 2014

    KAV-Info

    Neufassung der Arbeitskampfrichtlinien

    Die Mitgliederversammlung der VKA hat in ihrer Herbstsitzung am 21. November 2014 die Neufassung der Arbeitskampfrichtlinien der VKA beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Fassung der Arbeitskampfrichtlinien der VKA vom 11. Februar 2010, auf die wir in unserem Rundschreiben A 4/2010 Nr. 2...
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  • 13. Dezember 2013

    KAV-Info

    Mehrarbeit nach Streik

    Das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.05.2013, 1 AZR 178/12 ,entschieden, dass Beschäftigte, die nach der Beteiligung an einem Streik an anderen Tagen der Woche Mehrarbeit leisten, ohne dabei die für die Woche dienstplanmäßig festgesetzten Arbeitsstunden zu überschreiten, keinen Anspruch auf Zeitzuschläge für Überstunden haben.
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