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10. Januar 2022
KAV-InfoUmsetzung der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020
Erhöhung der Entgelte im Bereich des TVöD (mit Ausnahme TVöD-S), TVÜ-VKA, TVAöD, TVSöD und TVPöD ab dem 1. April 2022 (zweite Entgelterhöhungsstufe)
Mit dieser KAV-Info geben wir nähere Hinweise zur technischen Umsetzung der Zahlbarmachung der aufgrund der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 erhöhten Entgelte im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD, TVSöD und TVPöD (zweite Erhöhungsstufe). Die mit KAV-Info A-11-2-2021 vom 17. März 2021 gegebenen Hinweise zur Zahlbarmachung der ersten Erhöhungsstufe behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. März 2022.
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10. Januar 2022
KAV-InfoUmsetzung der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020
Erhöhung der Entgelte im Bereich des TV-V ab dem 1. April 2022
Mit dieser KAV-Info geben wir Hinweise zur Zahlbarmachung der aufgrund der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 erhöhten Entgelte im Bereich des TV-V ab 1. April 2022 (zweite Erhöhungsstufe). Die mit KAV-Info V-11-1-2021 vom 18. März 2021 gegebenen Hinweise zur Zahlbarmachung der ersten Erhöhungsstufe behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. März 2022.
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31. März 2021
KAV-InfoUmsetzung der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020
Hinweise zu den Änderungen im Bereich des TVöD-S
Mit diesem KAV-Info geben wir Hinweise zu den erhöhten Entgelten für den Bereich des TVöD-S und zu den weiteren im TVöD-S vereinbarten Änderungen. Die mit Rundschreiben A 3/2020 vom 20. Januar 2020 gegebenen Hinweise zur Zahlbarmachung der dritten Erhöhungsstufe der Tarifeinigung vom 18. April 2018 behalten ihre Gültigkeit bis zum 30 Juni 2021.
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18. März 2021
KAV-InfoUmsetzung der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020
Erhöhung der Entgelte im Bereich des TV-V für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022
Mit diesem KAV-Info geben wir Hinweise zur Zahlbarmachung der aufgrund der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 erhöhten Entgelte im Bereich des TV-V. Die mit Rundschreiben V 1/2020 vom 21. Januar 2020 gegebenen Hinweise zur Zahlbarmachung der dritten Erhöhungsstufe der Tarifeinigung vom 18. April 2018 behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. März 2021.
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18. März 2021
KAV-InfoUmsetzung der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020
(Pflege-)Zulagen und Zeitzuschlag für Samstagsarbeit im Bereich des TVöD-K bzw. TVöD-B ab 1. März 2021
Mit diesem KAV-Info geben wir Hinweise zur Zahlbarmachung der in der Tarifrunde 2020 vereinbarten Pflegezulagen im Bereich des TVöD-K bzw. TVöD-B für den Zeitraum ab 1. März 2021.
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