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23. Januar 2024 Kielfreie Plätze19
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen
unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH
Dieses Seminar ist ausgebucht. Es gibt jedoch bereits einen neuen Termin am 13.02.2024.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
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05. Oktober 2023 Kielfreie Plätze19
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen
Unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
Dieses Seminar ist leider ausgebucht. Es gibt jedoch bereits einen neuen Termin am 23.01.2024.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
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21. September 2023 Kielfreie Plätze20
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen
Unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
Achtung: Sie buchen den Termin am 21.09.2023 von 09.30-15.30 Uhr. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage einen inhaltsgleichen Termin am 05.10.2023 von 09.30-15.30 Uhr an.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
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06. Januar 2021
KAV-InfoPrüfung von Höhergruppierungsanträgen
Die Anwendung der Tarifautomatik bei der rückwirkenden Feststellung einer höheren Eingruppierung bedarf einer genauen Überprüfung durch den Arbeitgeber, ab wann die höherwertige Tätigkeit auszuüben war, da bei Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung die Tarifautomatik durch die Antragspflicht ausgesetzt wurde.
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28. September 2020
KAV-InfoHöhergruppierung von SuE-Beschäftigten
Die für SuE-Beschäftigte geltende Regelung zur Höhergruppierung in § 17 Abs. 4a.1 TVöD-V bzw. TVöD-B ist in sich abschließend. Damit scheidet ein Rückgriff auf einzelne Regelungen in § 17 Abs. 4 TVöD-V bzw. § 17 TVöD-B aus.
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