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30. Januar 2009
KAV-InfoBetriebsübergang
Bei einem Betriebsübergang muss der bisherige Arbeitgeber oder der neue Betriebsinhaber die betroffenen Arbeitnehmer auch darüber unterrichten, dass der Betriebserwerber nur die beweglichen Anlageteile des Betriebes übernimmt, nicht aber das Betriebsgrundstück. Dies hat das BAG entschieden. Mehr...
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