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23. Januar 2023freie Plätze48
SeminarNeue elektronische AU-Bescheinigung (eAU)
Neue Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen / Umgang mit kranken Beschäftigten
Achtung: Sie buchen den Termin am 23.01.2023 von 11.00-12.30 Uhr. Wir bieten aufgrund sehr hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an am 09.01.2023 von 09.30-11.00 Uhr, am 23.01.2023 von 09.00-10.30 Uhr sowie am 16.01.2023 von 09.00-10.30 Uhr und von 11.00-12.30 Uhr.
Dieses Onlineseminar informiert praxisgerecht zur neuen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Insbesondere wird dargestellt, welche Pflichten Arbeitnehmer fortan im sog. „eAu-Verfahren“ erfüllen müssen, um sich wirksam krankheitsbedingt arbeitsunfähig zu melden und die Arbeitsunfähigkeit ausreichend nachzuweisen. Behandelt werden zudem Ausnahmen vom neuen eAu-Verfahren (wie z.B. für Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen) sowie das arbeitsrechtliche Vorgehen bei Verstößen gegen die Anzeige- und Nachweispflicht im Zusammenhang mit dem eAu-Verfahren.
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22. Mai 2023freie Plätze25
SeminarOnlineseminar: Umgang mit kranken Mitarbeiter*innen in der Personalpraxis
Mit diesem Onlineseminar vermitteln wir Ihnen praxisnah, wie Sie in zulässiger, effektiver personalpolitischer und vor allem in arbeitsrechtlicher Hinsicht auf Arbeitsunfähigkeit und ihre Begleitumstände reagieren können.
Wir erläutern, wie Sie erforderlichenfalls mit kranken Beschäftigten Kontakt aufnehmen und Vereinbarungen zur Überwindung der aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit treffen können, in unvermeidbaren Fällen mit einer krankheitsbedingten Änderungs- oder Beendigungskündigung agieren müssen, in anderer Weise das Arbeitsverhältnis beenden können und schließlich die gesetzlichen Mitbestimmungserfordernisse erfüllen.
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17. März 2022
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Verlängerung der Pilotphase
Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber, die ursprünglich ab 1. Juli 2022 erfolgen sollte, wird um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte bleibt es bis dahin bei der bisherigen Nachweispflicht durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
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09. November 2021
KAV-InfoBeweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Urteil des BAG vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 -
Kündigt ein Arbeitnehmer*eine Arbeitnehmerin sein*ihr Arbeitsverhältnis und wird er*sie am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Die ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit berechtigen den Arbeitgeber, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Dies hat das BAG mit Urteil vom 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - entschieden.
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11. Oktober 2021
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet
Am 1. Oktober 2021 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gestartet, die zum 1. Juni 2022 den sog. „Gelben Schein“ ablösen soll. Im Übergangszeitraum kommt es zu einem Nebeneinander des „Gelben Scheins“ und des Ausdrucks der eAU als ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber.
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