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03. Februar 2022
KAV-InfoMasern-Impfpflicht
Übergangsfrist für den Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes bis zum 31. Juli 2022 verlängert
Durch das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" ist § 20 Abs. 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dahingehend geändert worden, dass der Nachweis der Impfung gegen Masern erst bis zum 31. Juli 2022 vorgelegt werden muss.
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01. Februar 2022
KAV-Info3G-Regelung am Arbeitsplatz
Das BMAS weist in seiner FAQ-Liste zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz (§ 28b IfSG) darauf hin, dass es keinen Bestandsschutz für Genesenennachweise gibt, die vor dem 15.01.2022 ausgestellt wurden und die noch eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ausweisen. Zudem hat der Arbeitgeber bei Änderung der Anforderungen an Impf- bzw. Genesenennachweise deren Gültigkeit auch nachträglich nochmals zu kontrollieren und deren Dokumentation gegebenenfalls zu aktualisieren.
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07. Januar 2022
KAV-InfoEntschädigung wegen Verdienstausfall bei Quarantäne
Vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gibt es zu den häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit den Entschädigungsansprüchen nach § 56 IfSG gestellt werden, eine FAQ-Liste. Diese hat das BMG u. a. im Hinblick auf den Anspruch auf Entschädigung aufgrund von pandemiebedingter Kinderbetreuung nach § 56 Abs. 1a IfSG aktualisiert.
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07. Januar 2022
KAV-Info3G-Regelung am Arbeitsplatz
Zur 3-G-Regelung am Arbeitsplatz (§ 28b IfSG) hat das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) im November 2021 Antworten auf die häufigsten Fragen gegeben. Diese FAQ-Liste hat das BMAS aktualisiert. Die Ergänzungen betreffen insbesondere Hinweise zu Kontroll-, Dokumentations- und Nachweispflichten des Arbeitgebers sowie zu den Anforderungen an den Testnachweis.
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17. Dezember 2021
KAV-InfoTestpflichten nach § 28b Abs. 2 IfSG
Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat Auswirkungen auf die Umsetzung der Testpflichten gem. § 28b Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hierzu geben wir Hinweise.
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