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22. Mai 2023freie Plätze25
SeminarOnlineseminar: Umgang mit kranken Mitarbeiter*innen in der Personalpraxis
Mit diesem Onlineseminar vermitteln wir Ihnen praxisnah, wie Sie in zulässiger, effektiver personalpolitischer und vor allem in arbeitsrechtlicher Hinsicht auf Arbeitsunfähigkeit und ihre Begleitumstände reagieren können.
Wir erläutern, wie Sie erforderlichenfalls mit kranken Beschäftigten Kontakt aufnehmen und Vereinbarungen zur Überwindung der aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit treffen können, in unvermeidbaren Fällen mit einer krankheitsbedingten Änderungs- oder Beendigungskündigung agieren müssen, in anderer Weise das Arbeitsverhältnis beenden können und schließlich die gesetzlichen Mitbestimmungserfordernisse erfüllen.
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17. März 2022
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Verlängerung der Pilotphase
Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber, die ursprünglich ab 1. Juli 2022 erfolgen sollte, wird um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte bleibt es bis dahin bei der bisherigen Nachweispflicht durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
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09. November 2021
KAV-InfoBeweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Urteil des BAG vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 -
Kündigt ein Arbeitnehmer*eine Arbeitnehmerin sein*ihr Arbeitsverhältnis und wird er*sie am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Die ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit berechtigen den Arbeitgeber, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Dies hat das BAG mit Urteil vom 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - entschieden.
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11. Oktober 2021
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet
Am 1. Oktober 2021 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gestartet, die zum 1. Juni 2022 den sog. „Gelben Schein“ ablösen soll. Im Übergangszeitraum kommt es zu einem Nebeneinander des „Gelben Scheins“ und des Ausdrucks der eAU als ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber.
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25. März 2021
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit während der Corona-Krise
Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen können nach einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses auch weiterhin nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Die Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.
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