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05. August 2022
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese wieder aktiviert. Telefonische Krankschreibungen sind somit ab sofort bei leichten Atemwegserkrankungen wieder für bis zu sieben Tage möglich.
Hinweis: Diese Info wurde mit KAV-Info A-47-2-2022 vom 21.11.2022 aktualisiert.
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25. März 2022
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit während der Corona-Krise
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
Hinweis: Mit KAV-Info A-31-5-2022 vom 05.08.2022 informieren wir über den erneuten Beschluss der Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung.
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08. Dezember 2021
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit während der Corona-Krise
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese bis zum 31. März 2022 verlängert.
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28. September 2021
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit während der Corona-Krise
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
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09. Dezember 2020
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit während der Corona-Krise
Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen können nach einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses auch über den Jahreswechsel hinaus nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Die Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist bis zum 31. März 2021 befristet.
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