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26. April 2021
KAV-InfoAusweitung der Testangebotspflicht für Arbeitgeber
Seit dem 23.04.2021 gilt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in der eigenen Wohnung arbeiten, pro Kalenderwoche zwei Testangebote unterbreiten müssen.
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20. April 2021
KAV-InfoEinführung einer Testangebotspflicht für Arbeitgeber
Die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, mit der Arbeitgeber verpflichtet werden, ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus anzubieten, ist am 20.04.2021 in Kraft getreten.
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16. April 2021
KAV-InfoEinführung einer Testangebotspflicht für Arbeitgeber
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird über den 30. April 2021 hinaus bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Außerdem werden Arbeitgeber durch eine Anpassung der Verordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus anzubieten.
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