Suchbereich: Öffentliche Webseite
-
01. August 2022
KAV-InfoBekämpfung der Corona-Krise
Um gegen die erwartete SARS-CoV-2-Infektionswelle im Herbst 2022 besser gewappnet zu sein, sieht ein Gesetzentwurf verschiedene Maßnahmen zum Schutz der vulnerablen Bevölkerung vor. U. a. wird eine Grundlage für nachhaltige Hygienekompetenz und Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe geschaffen.
Mehr ... -
10. Juni 2022
KAV-InfoInfektionsschutz am Arbeitsplatz
Empfehlungen des BMAS
Nach Auslaufen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai 2022 hat das Bundesarbeitsministerium Empfehlungen zum Betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht. Diese sollen den betrieblichen Akteuren Orientierung zur Verhinderung und Eingrenzung von Ausbrüchen des Coronavirus in Betrieben und Einrichtungen geben.
Mehr ... -
16. Mai 2022
KAV-InfoInfektionsschutz am Arbeitsplatz
Nach dem Auslaufen der bisherigen Corona-Regelungen zur 3-G-Regelung am Arbeitsplatz und zur Homeofficearbeit am 19. März 2022 werden zum Ablauf des 25. Mai 2022 auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verlieren. Gleichwohl bleibt der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht nach § 3 ArbSchG zu corona-bezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen gegenüber seinen Beschäftigten verpflichtet.
Mehr ... -
25. März 2022
KAV-InfoInfektionsschutz am Arbeitsplatz
Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze ist mit Ablauf des 19. März 2022 u. a. die Rechtsgrundlage für flächendeckende 3G-Zugangskontrollen am Arbeitsplatz entfallen. Um Ausbrüchen in den Betrieben vorzubeugen, bleibt der Arbeitgeber nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen, ggf. anzupassen und umzusetzen.
Mehr ... -
23. März 2022
KAV-InfoAktualisierung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Die "Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz" bleiben nahezu unverändert erhalten, wobei es den Arbeitgebern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zukünftig ermöglicht wird, das Erfordernis entsprechender Maßnahmen unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens und tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren selbst zu beurteilen und entsprechend zu reagieren.
Mehr ...