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10. Juni 2022
KAV-InfoMindestlohnerhöhungsgesetz
Mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz wird der für alle Arbeitnehmer*innen geltende Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht. Zudem wird die Höchstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) von 450 Euro auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet.
Hinweis: Diese Info wird durch KAV-Info A-27-3-2022 vom 06.07.2022 ergänzt.
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