Suchbereich: Öffentliche Webseite
-
01. Dezember 2021
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) eine abweichende Regelung zu dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG besteht. Kommunale Arbeitgeber, die unter den Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen, müssen daher auch nach Ende der Übergangsfrist des § 26a BetrAVG am 31.12.2021 die Entgeltumwandlungsvereinbarungen nicht bezuschussen.
Hinweis: Mit KAV-Info A-5-5-2022 vom 04.02.2022 berichten wir über den Auftakttermin zu den unten erwähnten Tarifverhandlungen zum ATV/ATV-K, der am 24. Januar 2022 stattfand.
Mehr ... -
28. Oktober 2021
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Urteil des BAG vom 14.10.2021 - 8 AZR 96/20 -
Das BAG hat in seinem Urteil vom 14.10.2021 (8 AZR 96/20) zu den Auswirkungen einer Entgeltumwandlung auf das pfändbare Arbeitseinkommen i. S. v. § 850 Abs. 2 ZPO Stellung genommen. Es hat festgestellt, dass das umgewandelte Entgelt vor der Pfändung geschützt ist, soweit der*die Arbeitnehmer*in mit der Entgeltumwandlungsvereinbarung von dem Recht aus § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht hat und der in § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vorgesehene Betrag nicht überschritten wurde.
Mehr ... -
22. September 2021
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Höchstgrenze und Mindestbetrag ab 1. Januar 2022
Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2022 bei voraussichtlich 3.384,00 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2022 voraussichtlich auf 246,75 Euro.
Hinweis: Diese Info wurde mit KAV-Info A-49-7-2021 vom 08.12.2021 aktualisiert.
Mehr ... -
10. Mai 2021
KAV-InfoTV-Fahrradleasing
Ergänzende Hinweise zu steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtlichen Aspekten der Entgeltumwandlung
Ergänzend zu den mit KAV-Info A-15-2-2021 vom 13. April 2021 übersandten Durchführungshinweisen zum TV-Fahrradleasing gehen wir auf verschiedene Problemstellungen bei der Entgeltumwandlung im Zusammenhang mit dem Leasen von Fahrrädern ein.
Mehr ... -
28. September 2020
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2021 bei voraussichtlich 3.408 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2021 voraussichtlich auf 246,75 Euro.
Mehr ...