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10. Februar 2006
KAV-InfoBeschäftigungsverbot einer Erzieherin nach § 4 Abs. 2 Nr. 6 MuSchG allein aufgrund fehlender Mumps-Antikörper
Mit Urteil vom 26.04.2005 - 5 C 11.04 - hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass eine in einem Kindergarten beschäftigte Erzieherin nach § 4 Abs. 2 Nr. 6 MuSchG nicht beschäftigt werden darf, wenn sie keine Antikörper gegen die Infektionskrankheit Mumps nachweisen kann. Allein...
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