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15. November 2021
KAV-InfoPandemiebedingte Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld
Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 24 Monaten soll laut einem Referentenentwurf der Bundesregierung nicht zum Ende des Jahres 2021 auslaufen, sondern für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 gelten. Zusätzlich sollen für den gleichen Zeitraum die Zugangserleichterungen (Absenkung der Mindesterfordernisse und Verzicht auf negative Arbeitszeitsalden) verlängert werden.
Update zur Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung: KAV-Info A-48-9-2021 vom 01.12.2021
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04. Oktober 2021
KAV-InfoÄnderungen der Kurzarbeitergeldverordnung
Wir informieren Sie das Inkrafttreten der Änderungen der Kurzarbeitergeldverordnung.
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22. September 2021
KAV-InfoKurzarbeit
Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 26. August 2021 ihre Fachlichen Weisungen zur Handhabung der Kurzarbeitsbestimmungen angepasst. Neu gefasst wurden die Regelungen zur Qualifizierung während der Kurzarbeit und zur Fortsetzung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei Befristung.
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27. August 2021
KAV-InfoPandemiebedingte Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld
Die bis Ende 2021 geltenden Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld werden allen Betrieben zugänglich gemacht, unabhängig davon, wann sie die Kurzarbeit einführen. Die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird bis Ende des Jahres 2021 verlängert.
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14. Juni 2021
KAV-InfoÄnderung der Kurzarbeitergeldverordnung
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung regelt die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis 30. September 2021.
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