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28. September 2020
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2021 bei voraussichtlich 3.408 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2021 voraussichtlich auf 246,75 Euro.
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02. Dezember 2019
KAV-InfoEntgeltdumwandliung
Die Höchstgrenze für Entgeltumwandlung liegt 2020 voraussichtlich bei 3.312 €. Der Mindestbetrag wird bei 238,88 liegen.
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18. Dezember 2018
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Mangels einer tariflichen Zulage besteht kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlung eines Zuschusses zur Entgeltumwandlung.
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09. November 2018
KAV-InfoBetriebliche Altersvorsorge
Auswirkungen des geänderten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auf die Entgeltumwandlung.
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09. November 2018
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Höchstgrenze und Mindestbetrag ab dem 01.01.2019.
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