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06. März 2012
KAV-InfoArbeitsunfähigkeit
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (= Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen (= Nachweispflicht). Mehr...
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