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21. September 2023 Kielfreie Plätze20
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen
Unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
Achtung: Sie buchen den Termin am 21.09.2023 von 09.30-15.30 Uhr. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage einen inhaltsgleichen Termin am 05.10.2023 von 09.30-15.30 Uhr an.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
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17. Februar 2023freie Plätze50
SeminarTVöD kompakt - Ausbildungs- und Prüfungspflicht gem. Vorbemerkung Nr. 7 TVöD VKA
In diesem Onlineseminar werden leicht und verständlich die tarifvertraglichen Regelungen zur Eingruppierung von Beschäftigten nach Vorbemerkung Nr. 7 beleuchtet und die Vorgaben und Ausnahmen dazu erläutert.
Kurz und kompakt wird auf die Abgrenzung zu den seit dem 1.1.2017 existierenden neuen Fallgruppen 1 der EG 5 (dreijährige Ausbildung) und EG 9b (Bachelorabschluss) eingegangen und Lösungen der tarifkonformen Eingruppierung erarbeitet.
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20. Februar 2023freie Plätze50
SeminarNeue Urteile zur Eingruppierung - Alles Wichtige kurz, prägnant und praxisnah!
Alles Wichtige kurz, prägnant und praxisnah!
Jede Stellenbewerterin*Jeder Stellenbewerter kennt die täglichen Probleme der Anwendung einer Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen des Eingruppierungsrechts. Dabei bereitet vor allem die unterschiedliche Auslegung der Begrifflichkeiten durch die Rechtsprechung Probleme. Zudem ist es äußerst anspruchsvoll, angesichts der Menge der ständig neu hinzukommenden Gerichtsurteile den Überblick zu behalten.
In diesem Kurzwebinar wird die aktuelle Rechtsprechung zur Eingruppierung praxisgerecht dargestellt und verständlich erläutert.
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17. August 2022
KAV-InfoFehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung
Urteil des BAG vom 27.04.2022 - 4 AZR 463/21 -
Die Darlegungs- und Beweislast für eine höhere Eingruppierung obliegt in einem Prozess grundsätzlich den Beschäftigten. Im Fall einer sog. korrigierenden Rückgruppierung, d. h. bei einer beabsichtigten Zuordnung zu einer niedrigeren als der bisher als zutreffend angenommenen Vergütungsgruppe, hat dagegen der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung darzulegen und zu beweisen. Diese Grundsätze gelten auch, wenn durch die Änderung der Bewertung der Tätigkeit durch den Arbeitgeber einem (ggf. erst später möglichen) Höhergruppierungsantrag nach § 29b TVÜ-VKA die Grundlage entzogen wird. Dies hat das BAG mit Urteil vom 27.04.2022 - 4 AZR 463/21 - entschieden.
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06. Januar 2021
KAV-InfoPrüfung von Höhergruppierungsanträgen
Die Anwendung der Tarifautomatik bei der rückwirkenden Feststellung einer höheren Eingruppierung bedarf einer genauen Überprüfung durch den Arbeitgeber, ab wann die höherwertige Tätigkeit auszuüben war, da bei Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung die Tarifautomatik durch die Antragspflicht ausgesetzt wurde.
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01. Dezember 2016
KAV-InfoSonderrundschreiben Stellenbewertung Eingruppierung
Leitfaden zur Stellenbewertung und Eingruppierung
Dieser Leitfaden soll dazu dienen, tarifrechtlich korrekte und praxisnahe Hilfestellungen zur Stellenbewertung und Eingruppierung von Beschäftigten zu geben. Der Leitfaden konzentriert sich auf die Grundbegriffe des Eingruppierungsrechts, die die...
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