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Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 176 Dokument(e) gefunden.
  • 17. März 2022

    KAV-Info

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht gem. § 20a IfSG

    Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen ist am 16. März 2022 in Kraft getreten. Wir informieren über die Vorgaben des Bundes zum Umgang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und die vom Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein erstellten Leitlinien, die ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung sicherstellen sollen.
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  • 23. Februar 2022

    KAV-Info

    Kurzarbeit

    Der Deutsche Bundestag hat der geplanten Verlängerung der Sonderregelungen durch das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz zugestimmt. Die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2022 herabgesetzt.
    Aktualisierung: Mit KAV-Info A-27-2-2022 vom 06.07.2022 informieren wir darüber, dass die Verordnung am 30. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 985) verkündet wurde. Sie ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten.
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  • 21. Februar 2022

    KAV-Info

    Bekämpfung der Corona-Krise

    Wir informieren Sie über den Beschluss aus der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022.
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  • 11. Februar 2022

    KAV-Info

    Aktuelle Gesetzesvorhaben

    Wir informieren über Gesetzesvorhaben zu den Themen „steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“, „Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns“, „Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“, „Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld“ sowie den Entwurf zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie, der u. a. Ergänzungen der bereits bestehenden Nachweispflichten und zusätzliche Informationspflichten vorsieht.
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  • 01. Februar 2022

    KAV-Info

    3G-Regelung am Arbeitsplatz

    Das BMAS weist in seiner FAQ-Liste zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz (§ 28b IfSG) darauf hin, dass es keinen Bestandsschutz für Genesenennachweise gibt, die vor dem 15.01.2022 ausgestellt wurden und die noch eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ausweisen. Zudem hat der Arbeitgeber bei Änderung der Anforderungen an Impf- bzw. Genesenennachweise deren Gültigkeit auch nachträglich nochmals zu kontrollieren und deren Dokumentation gegebenenfalls zu aktualisieren.
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