Ausstempeln bei Streik
In Verwaltungen und Betrieben mit Zeiterfassungsgeräten sind die Beschäftigten verpflichtet, diese beim Betreten bzw. Verlassen der Verwaltung/des Betriebes zum Zwecke der Teilnahme
an einem Streik zu betätigen.
In Verwaltungen und Betrieben mit Zeiterfassungsgeräten sind die Beschäftigten verpflichtet, diese beim Betreten bzw. Verlassen der Verwaltung/des Betriebes zum Zwecke der Teilnahme
an einem Streik zu betätigen.
KAVSH12. April 2020