Tarifservice Streik Schlichtungsvereinbarung

Schlichtungsvereinbarung

Bei Tarifverhandlungen auf Bundesebene über allgemeine Entgelterhöhungen oder auch andere Verhandlungsgegenstände, die ohne Ergebnis bleiben, kann nach einer zwischen den Tarifver-
tragsparteien geschlossenen Vereinbarung ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, welches den Weg zu einer Konfliktlösung ebnen soll. Während der Schlichtung herrscht Friedenspflicht (keine Streikmaßnahmen).