TV-Wiedereinsetzung bezirklicher Tarifverträge
(BZT-A / BZT-G)
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst im Jahr 2005 sind die von unserem Verband auf landesbezirklicher Ebene abgeschlossenen Bezirkszusatztarifverträge zum BAT und BMT-G II sowie der Tarifvertrag über ein Lohngruppenverzeichnis wieder in Kraft gesetzt worden. Hierdurch ist die vorläufige Weitergeltung von bezirklichen Regelungen gewährleistet, bei denen sich noch ein Anpassungsbedarf an den TVöD ergeben könnte.