TV-Winterdienst
Tarifvertrag zur Regelung des Winterdienstes
Im Zuge der Tarifverhandlungen zur Arbeitszeit im Jahr 2006 haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Vereinfachung der Entschädigung für Schnee- und Glättebeseitigung verständigt. Der Tarifvertrag Winterdienst löst die frühere Winterdienstregelung in § 5 BZT-G Schleswig-Holstein ab.