Ausbildung
Für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst ist neben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (z. B. Berufsbildungsgesetz – BBiG) der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) maßgebend. Dieser besteht aus einem Allgemeinen Teil und zwei Besonderen Teilen – Besonderer Teil BBiG, Besonderer Teil Pflege –.