Über uns Leistungen Prozessvertretung

Prozessvertretung

Wir vertreten unsere Mitglieder vor dem Landesarbeitsgericht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und vor dem Oberverwaltungsgericht in mitbestimmungsrechtlichen Angelegenheiten.

Vor einer Prozessvertretung steht i. d. R. eine umfangreiche Beratung. Wenn wir die Erfolgsaussichten eines Prozesses nicht für gegeben halten, beraten wir auch dahingehend, den Streit außerprozessual beizulegen. Wir müssen keine Gebühren im Blick haben, sondern ausschließlich die Interessen unserer Mitglieder.

Über die Jahre hinweg haben wir uns deswegen ein ganz besonderes „Standing" vor dem Landesarbeitsgericht erarbeitet. Die Richter*innen wissen, dass an den vom KAV vertretenen Sachen immer „etwas dran ist". Deswegen und aufgrund unserer hohen Spezialisierung können wir sagen, dass wir Prozesse nur sehr selten verlieren.

Unsere Mitglieder finden hier unsere Prozessrichtlinien sowie das Formular für eine Prozessvollmacht: