Beiträge
Nach dem Volksmund ist guter Rat teuer. Nicht so beim KAV - hier bestimmen die Mitglieder in der Mitgliederversammlung selbst, was ihnen die Unterstützung ihres KAV wert ist.
Die Mitgliedsbeiträge sind moderat und orientieren sich ausschließlich an der Personalstärke des Mitgliedes, unabhängig davon, wie oft oder wie umfangreich die Hilfe des Verbandes in Anspruch genommen wird. Der Beitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und einer Umlage je beschäftigter Person.
Zahl der Beschäftigten | Grundbetrag |
1 bis 10 | 220,00 EUR |
11 bis 20 | 300,00 EUR |
21 bis 50 | 450,00 EUR |
51 bis 100 | 600,00 EUR |
101 bis 200 | 800,00 EUR |
201 bis 500 | 1.000,00 EUR |
501 bis 2.000 | 1.450,00 EUR |
2.001 und mehr | 2.000,00 EUR |
Umlage für jede beschäftigte Person: 8,90 EUR |