Voraussetzungen
Wer kann Verbandsmitglied werden?
- Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften, Verbände von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und öffentliche Sparkassen
- Unternehmen, an denen Körperschaften zu den oben genannten oder deren Verbände direkt oder indirekt beteiligt sind, ohne dass es auf den Umfang der öffentlichen Beteiligung ankommt