Über uns Unser Selbstverständnis

Unser Selbstverständnis

Der Kommunale Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein

...versteht sich als Dienstleister seiner Mitglieder und als Partner der Kommunalen Landesverbände. Er wird durch die Vertreter*innen unserer Mitglieder in den Verbandsgremien und durch das Team der Geschäftsstelle repräsentiert.

Wer sind die Mitglieder des KAV?
Im KAV sind nahezu alle Kommunen in Schleswig-Holstein und sehr viele kommunal geführte Unternehmen in öffentlich-rechtlicher und in privater Rechtsform Mitglied.

Auch einige in privater Trägerschaft geführte Mitglieder werden in unseren Verband aufgenommen, wenn dies den tarifpolitischen Interessen der übrigen Mitglieder nicht entgegensteht. Die Körperschaften und sonstigen juristischen Personen unserer Mitglieder decken alle Bereiche der „Daseinsvorsorge“ ab, die Grundversorgung der Bürger*innen mit allen lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen.

Es gehören dazu: die öffentliche Verwaltung, Krankenhäuser, Sparkassen, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Kindergärten, Büchereien, Friedhöfe und viele weitere Bereiche des öffentlichen Lebens. Und auch Dienstleister für die digitale Infrastruktur.
Aufgaben des KAV
Wir haben zwei Hauptaufgaben
  • Tarifpolitik - die Wahrnehmung der tarifpolitischen Interessen unserer Mitglieder
  • Beratung der Mitglieder in allen arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der Prozessvertretung
Tarifpolitik - was ist darunter zu verstehen?
Ganz allgemein:

Wir als Tarifsvertragspartei regeln mit unseren Sozialpartnern, den Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten unserer Mitglieder.

Dabei verfolgen wir mit den Gewerkschaften die gemeinsamen Ziele, dass unsere Mitglieder ihre Aufgaben für die Bürger*innen zügig, kompetent und zufriedenstellend erledigen können und die Beschäftigten gute und angemessene Arbeitsbedingungen haben. Was uns nicht daran hindert, die teilweise gegensätzlichen Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern in harten, aber gegenseitigen und gleichberechtigten Verhandlungen mit den Gewerkschaften auszugleichen. Auch nach solchen Auseinandersetzungen sollte allerdings eine Befriedung der gegensätzlichen Interessen stehen. Nur dann war es ein guter „Interessenausgleich“.

Genau dies ist die Idee unseres Grundgesetzes. Und ein wichtiger Unterschied zu Ländern ohne Tarifvertragsautonomie, wie sie bei uns in Art. 9 GG verankert ist. Tarifverhandlungen sind Ausdruck von Freiheit. Sie sollten und sind nach der Tarifpraxis der letzten Jahre auch Ausdruck von gegenseitigem Respekt der Sozialpartner.

Sosehr wir, die ehren- und hauptamtlichen Vertreter*innen des KAV, die Tarifautonomie schätzen, so dürfen wir doch auch an dieser Stelle partnerschaftlich in Richtung der Gewerkschaften anmerken: Streiks sollten nicht zur Mitgliederwerbung eingesetzt werden, wie dies in den letzten Jahren häufiger zum ausdrücklichen Ziel erklärt worden ist. Sie sollten als sog. Ultima-ratio-Grundsatz vielmehr nur das letzte Mittel in einer tariflichen Auseinandersetzung sein.

Viele der maßgeblichen Tarifverhandlungen führen wir gemeinsam mit 15 weiteren Kommunalen Arbeitgeberverbänden, mit denen wir in der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) organisiert sind. Über die VKA ist in den letzten Jahren ein modernes Tarifrecht entstanden. Wichtige Tarifverträge sind der TVöD mit allen seinen Sparten (Verwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, Krankenhäuser, Flughäfen, Sparkassen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Entsorgung); der TV-V für den Bereich der Versorgung - und nicht zuletzt der TV-Ärzte/VKA für den Bereich der Krankenhäuser. Daneben gibt es weitere wichtige Tarifverträge für verschiedene Bereiche auf Bundes- und auf Landesebene.
Beratung des KAV in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Wir beraten unsere Mitglieder in allen arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten, damit das tägliche Miteinander von Arbeitgebern und Beschäftigten möglichst reibungslos verläuft.

Auch hier versuchen wir, das rechte Maß einzuhalten. Dies kann auch den deutlichen Hinweis in Richtung eines Mitglieds bedeuten, dass es in einer Auseinandersetzung mit einer*einem Beschäftigten den Kompromiss suchen sollte. Wir beraten so, dass wir die von uns erwarteten späteren Entscheidungen der Gerichte in die Beratung einbeziehen. Im Streit um des Streitens willen sehen wir keinen Sinn.

Wenn allerdings die Rechtslage zugunsten unserer Mitglieder zu beurteilen ist, nehmen wir alle rechtlichen Möglichkeiten entschlossen und in aller Regel auch erfolgreich wahr. Unsere Erfolgsquote bei den Gerichten ist vor diesem Hintergrund erfreulich hoch.
Beratungsbereiche
Anfragen zur Eingruppierung, zu Abmahnungen, zu Arbeitszeitregelungen, zum Direktionsrecht, zu Mitbestimmungsfragen und und und…

Die allermeisten Arbeitsverhältnisse verlaufen allerdings völlig problemlos und zur beiderseitigen Zufriedenheit.
Warum sind die arbeitsrechtlichen Themen so kompliziert?
Diese Frage kann erweitert werden: Warum sind auch die tarifvertraglichen Vorschriften so kompliziert?

Arbeitsrecht ist ganz wesentlich Erfahrungswissen. Die Grundlagen sind in vielen einzelnen Gesetzen zu finden sowie in einer umfangreichen Rechtsprechung. Es gibt kein zusammenhängendes Arbeitsrechtsgesetz wie z. B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für das Zivilrecht. Allein schon deswegen ist das Arbeitsrecht komplizierter als viele andere Bereiche.

Beispiel: Urlaubsrecht

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hierzu ist nicht nur kompliziert, sondern auch nach vielen einzelnen Urteilen immer noch unvollständig, äußerst auslegungsbedürftig, teilweise widersprüchlich und für die Praxis von Arbeitgebern und Beschäftigten letztlich leider insgesamt wenig hilfreich. Wir versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen, so gut es irgend geht.

Andererseits: Das BAG liefert in vielen anderen Bereichen eine sehr verlässliche Orientierung und eine juristische Arbeit auf allerhöchstem Niveau. Allein schon die Zusammensetzung der Senate des BAG sorgt für juristische und praktische Expertise. Die Senate bestehen aus drei Berufsrichter*innen und je einem Vertreter*einer Vertreterin der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer*innen.


Beispiel: Arbeitszeit von Ärzt*innen in Krankenhäusern

Wer wollte heute noch von Ärzt*innen behandelt werden, die 72 Stunden ununterbrochen im Dienst waren? Hier hat der EuGH vor einigen Jahren mit einer richtungsweisenden Entscheidung zur Arbeitszeit bei Bereitschaftsdiensten für Orientierung, Klarheit und letztlich für eine deutliche Verbesserung der Verhältnisse gesorgt, und zwar für die Krankenhäuser, die Ärzt*innen und für die Patient*innen.

So richtig diese Entscheidung auch war, so brachte sie in der Praxis auch erhebliche Probleme mit sich. Bei der heutigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinn sind wesentlich mehr Ärzt*innen nötig, um den Betrieb eines Krankenhauses sicherzustellen. Es geht also nicht ohne erhebliche Mehrkosten.

Das Arbeitsrecht entwickelt sich ständig weiter. Der KAV will helfen, die Entwicklungen zu verstehen, nachzuvollziehen und vor allem in der Praxis anwenden zu können.
Warum können es die Tarifvertragsparteien nicht besser?
Ganz einfach: Je mehr verhandelt und je mehr um Kompromisse gerungen wird, desto komplexer wird häufig das Verhandlungsergebnis.

Komplizierte Regelungen sind aber ein Nachteil, den man am Ende einer Verhandlung versuchen sollte möglichst auszugleichen. Die komplizierten Kompromisse am Ende wieder zu „entzerren“ und zu vereinfachen - das ist dann gewissermaßen „Tarifkunst“.

Es gibt aber manchmal auch ganz profane Gründe für nur schwer nachvollziehbare Tarifregelungen

Kommentierungen versuchen, komplizierteste Regelungen sachlich zu erklären, obwohl diese kaum rational erklärbar sind. Manchmal ist die zutreffende Erklärung ganz einfach: Es gab ein Mitglied in der Verhandlungskommission, das die Interessen einer ganz bestimmten Gruppe besonders „gehypt“ hat. Manchmal ist diese Gruppe sehr klein, und in besonderen Fällen ist es auch nur eine einzige Person…

Es „menschelt“ eben auch bei Tarifverhandlungen. Aber: In aller Regel geht es in Verhandlungen um einen vernünftigen Ausgleich der Interessen, bei denen Individualinteressen keine exponierte Rolle spielen.
Was tut der KAV, um komplizierte Regelungen zu erläutern?
Mit den Ergebnissen von Verhandlungen müssen unsere Mitglieder fertig werden, egal wie diese zustande gekommen und wie kompliziert sie sind.

Der KAV versucht hierbei möglichst gut und praxisgerecht zu helfen, indem wir uns bemühen, die Regelungen so klar, einfach und verständlich zu erklären wie irgend möglich.

Bei jeder einzelnen KAV-Info für unsere Mitglieder denken wir darüber nach, wie die Darstellung einfacher und verständlicher gelingen könnte. Keine einfache Aufgabe, denn leider stoßen wir schnell an Grenzen - unbedingte Vereinfachung führt häufig schlicht zu Fehlern. Diese Grenze wollen und können wir nicht überschreiten.
Kostet der Service des KAV etwas?
Sie werden die Antwort erahnen – was ist schon umsonst? Wir sind aber überzeugt, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.