Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des KAV Schleswig-Holstein tritt alle zwei Jahre zumindest einmal zusammen. Sie hat folgende Aufgaben:
- Wahl des Vorstands und der Fachausschüsse
- Bestellung der Verbandsgeschäftsführung
- Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und Gastmitgliedern
- Feststellung des Haushaltsplanes
- Festsetzung der Jahresbeiträge für alle Mitglieder